AGB’s

Allgemeines
Alle, auch künftigen Lieferungen liegen diesen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts.-bzw des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH eine Bestellung des Käufers mündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH behält sich vor, den Vertragsabschluß mittels der Rechnung zu bestätigen. Maße, Abbildungen und Zeichnungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Preise
Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Frachtversicherung, Transport, zzgl. der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Leistungen bleibt Versand per Vorauskasse, oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein-Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH zur Preisanpassung.

Liefer-u. Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Lieferung. Entsprechende Disposition sind von der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt im Falle höherer Gewalt ein, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlagen. Die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH ist im Fall von Ihr nicht vertretender Liefer-und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer-oder Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer-und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf vorgenannte Umstände kann sich die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt.

Versendung und Gefahrenübernahme
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH verlassen hat. Die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH trägt der Versender das Risiko, insbesondere der Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse-Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstab- holung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziel von mehr als 7 Tagen werden Verzugszinsen zum derzeit üblichen Zinssatz für Kontokorrent berechnet. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder unstreitig sind. Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH sofort und in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH steht das Recht zu, den im Vertrag befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn ent- sprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für die offenen Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- u. Vollstreckungskosten. Die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt Die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH behält sich das Eigentum an dem gelieferten Waren/Leistungen bis zur Vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art, und welchen Rechtsgründen vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung, Be- oder Verarbeitung der von der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH, ohne das daraus Verbindlichkeiten für die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH Miteigentümer an den neuenstandenen Produkten, im Verhältnis der durch sie gelieferten Ware zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen gemischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verwalten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherungen/ unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ( inkl.. sämtl. Forderungen aus Kontokorrent ) tritt der Käufer sicherheitshalber bereits jetzt in vollem Umfang an die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH ab. Die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH ermächtigt den Käufer widerruflich die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH hinweisen und diese unverzüglich unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug- insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks ist die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH die erhaltene Ware in verbleibendem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware die der PROFIGRAV MASCHINEN- BAU GMBH liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Verwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der Ware der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die PASO Präzisionsmaschinenbau GmbH auf verlangen des Käufers insoweit Sicherheit nach Ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate.Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betrieb- oder Wahrungsempfehlungen der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH nicht befolgt., Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet. die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Gewährleistungsan- sprüche sind nicht abtretbar. Der Käufer muß der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Kennt- nisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der First ist die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH von der Gewährleistungspflicht befreit. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, daß defekte gerät, bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH zu senden. Durch den Austausch von Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft. Verschleißteile wie Frässpindeln etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerhaltung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die PASO PRÄZISIONSMASCHINENBAU GMBH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung, für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

Sonstige Schadensansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die PASO Präzisionsmaschinenbau GmbH nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.. Anwendbares Recht für diese Geschäftsbedingungen, sowie die ges. Rechtsbeziehungen zwischen der PASO Präzisionsmaschinenbau GmbH und dem Käufer gilt das Recht der BRD als zwingend vereinbart.Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche, internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Herzberg als ausschließlicher Herichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten. vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstigeBestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen/Vereinbarungen nicht berührt.

Gerichtsstand
Es wird Herzberg ausschließlich als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Gerichtsstand
Es wird Herzberg ausschließlich als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Export
Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.